Camper, Reisemobil, Wohnmobil mieten durch Autovermietung bzw. Campervermietung JSCampers, Island


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Merkblatt


Reisebedingungen und Haftung

Transport vom und zum Flughafen Keflavik:

Bei der Ankunft und beim Abflug bieten wir Ihnen Transport zwischen dem Flughafen und
unserem Standort.
Für Kunden, die sich in Reykjavik aufhalten, bringen oder holen wir den Camper gegen
eine Gebühr von 50 €.


Auto-/Campertypen:
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen ein Fahrzeug einer höheren Klasse anzubieten,
falls das von Ihnen bestellte Fahrzeug nicht verfügbar ist.

Kraftstofftank:
Die gemieteten Fahrzeuge werden Ihnen voll aufgetankt zur Verfügung gestellt.
Wir erwarten daher, dass Sie das Fahrzeug bei der Rückgabe ebenfalls voll aufgetankt zurückgeben.
Andenfalls müssen die Tankkosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Mehrwert-/Umsatz-Steuer:
Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt auf Island 25,5%

Kindersitze:
In Island müssen Kinder in einem speziellen Kindersitz während der Fahrt sitzen.
Kindersitze für Kinder von 6 Monaten bis zu 4 Jahren sind verfügbar und sollten vorbestellt werden.

Hinweise zu Stornierugen und Reservierungen:

Um Ihnen eine reibungslose Reservierung zu garantieren, benötigen wir eine gültige Kreditkartennummer.
Wir belasten Ihr Kreditkartenkonto mit 10% des Gesamtbetrages der Buchung.
Im Falle einer Stornierung bis 15 Tage für Reisebeginn (Abholung am Flugplatz) berechnen wir eine
Kostenpauschale von 20% des Reise-Gesamtbetrages.
Bei Stornierungen unter 15 Tagen vor Antritt der Reise (Abholungstag) müssen wir 100 % der Reise-
Gesamtkosten berechnen.

Versicherung:
Die Haftung gegenüber Dritten entspricht den Regeln, wie sie aktuell nach isländischen Recht
vorliegen.
Das gilt auch für die Höhe der Fahrerhaftung.
Haftpflicht gegenüber Dritten und Unfallversicherung ist in den Mietkosten bereits berücksichtigt.
Der Fahrer muss wenigstens 20 Jahre alt sein.


Kollisionsschäden (CDW):
Bei der CDW- und der SCDW-Versicherung handelt es sich um eine Vollkaskoversicherung mit niederiger bzw. höherer Selbstbeteiligung. Da sie für jeden Camper gegen zusätzliche Gebühren erhältlich
ist, kann der Mieter sich gegen die Auszahlung der Fahrerhaftung schützen (versichern), indem er sich durch
die CDW-Versicherung für eine Betrag von 1500 € oder durch die SCDW-Versicherung durch einen Versicherungs-
betrag von 500 € absichert.

Der Mieter ist jedoch immer verantwortlich für die nachfolgend aufgeführten Schäden, die nicht durch die oben
genannten Versicherungen gedeckt sind:

z.B. Fahrlässigkeit, Trunkenheit am Steuer, Reifen- oder Fahrlichtschäden.
Ebenso Schäden an der Unterseite des Wagens, die durch Steinschlag auf Schotterstraßen entstehen sowie Schäden
am Motor des Wagens, die durch Wassereintritt verurscacht werden.

(Die vollständige Liste kann am Standort eingesehen werden).


Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug außer Landes zu bringen.



Notrufnummer:
Telefonnummer 112.

Notfallservice (24 Stunden am Tag)
Telefonnummer: 849 2220





"The largest camper
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